Kohlebunker in Kohlebergwerken, Kraftwerken und Hafenanlagen bestehen hauptsächlich aus Beton. Die raue Oberfläche, der hohe Reibungskoeffizient und die starke Wasseraufnahme begünstigen das Verkleben und Verstopfen der Bunker. Besonders bei der Förderung von Weichkohle mit hohem Feinstaubanteil und Feuchtigkeitsgehalt sind Verstopfungen schwerwiegender. Vor allem in Betrieben im Norden Chinas kann es im Winter bei unzureichenden Kälteschutzmaßnahmen leicht zu Verstopfungen durch das Einfrieren der feuchtigkeitshaltigen Materialien an den Bunkerwänden kommen.
Die Verkleidung des Kohlebunkers erfolgt durch Befestigen der großen Platten mit Nägeln an der Lagerwand. In der Regel ist es nicht notwendig, den gesamten Lagerraum zu verkleiden. Es genügt, wenn die Kohleauslassöffnung des unteren konischen Abschnitts und der obere runde Abschnitt des Kohlebunkers mit etwa einem Meter Verkleidung versehen sind. Das ist alles. Bei der Montage der Verkleidung muss die Senkkopffläche der Schrauben tiefer liegen als die Verkleidungsoberfläche. Die Anzahl der Schrauben pro Quadratmeter sollte weniger als 10 betragen. Der Spalt zwischen den Verkleidungsplatten darf nicht größer als 0,5 cm sein (gegebenenfalls sind während der Montage Anpassungen an die Umgebungstemperatur der Platten vorzunehmen).
Bei der erstmaligen Installation der Kohlebunkerauskleidung muss gewartet werden, bis das Silo zu zwei Dritteln gefüllt ist, bevor es entladen werden kann. Während des Betriebs ist darauf zu achten, dass das Material beim Ein- und Ausbringen auf dem Materialhaufen im Lager platziert wird, um einen direkten Kontakt mit der Auskleidungsplatte zu vermeiden. Aufgrund der unterschiedlichen Härte der Partikel verschiedener Materialien sollten Materialmenge und Durchflussrate nicht willkürlich geändert werden. Sollte eine Änderung erforderlich sein, darf diese 12 % der ursprünglichen Auslegungskapazität nicht überschreiten. Jede Änderung der Materialmenge oder der Durchflussrate beeinträchtigt die Lebensdauer der Kohlebunkerauskleidung.
Veröffentlichungsdatum: 14. Oktober 2022